KLASSISCHE HOMÖOPATHIE

 Klassische Homöopathie

Die Homöopathie ist nun schon über 200 Jahre alt. Der deutsche Arzt Dr. Samuel Hahnemann entdeckte das homöopathische Prinzip:

Similia similibus curentur -

„Ähnliches soll mit Ähnlichem" geheilt werden.

Hahnemann ging davon aus, und die Quantenphysik hat es inzwischen schon vor über 30 Jahren bewiesen, dass eine nicht stoffliche Wirkweise, sondern eine „dynamische", eine informelle Dimension die Wirkung der homöopathischen Arznei ausmacht. Im Folgenden möchte ich einen kurzen Abriss über die grundsätzliche Wirkungsweise der Homöopathie geben.


Der in der Homöopathie übliche Herstellungsprozess der Arzneien (Verreiben, Verdünnen, Verschütteln) legt „ das innere Wesen des Arzneistoffes frei". Hahnemann nannte diese Kraft auch „dynamische Kraft". Wir würden heutzutage wohl eher von Frequenz oder Schwingung sprechen. Ist eine Arznei auf diese Weise hergestellt, so ist über ihre Wirkung am Menschen aber noch nichts bekannt. Daher führte Hahnemann, seiner logischen und konsequenten Denk- und Handlungsweise folgend, die sogenannte Arzneimittelprüfung ein.

Die Arzneimittelprüfung der Homöopathie

Bei der Arzneimittelprüfung wird einer Gruppe von gesunden, aufmerksamen Menschen die zu prüfender Arznei verabreicht. Jeder Prüfer beteiligt sich freiwillig, ist getrennt von den Mitprüfern und ihm ist die zu prüfende Arznei unbekannt. Da der Prüfer schon vor der Einnahme genau auf seine Symptome und sein Befinden achtet und diese möglichst genau schriftlich festhält, kann er die nach der Arzneieinnahme auftretenden Veränderung gut wahrnehmen und ebenfalls schriftlich niederlegen.


Der Prüfungsleiter bekommt von jedem der Prüfer dessen Aufzeichnungen. Er hat die Aufgabe die Angaben zu sortieren und eventuell zu hinterfragen. Nach und nach kristallisiert sich heraus, welche Wirkungsweise die geprüfte Arznei auf den Körper, die Gefühle und den Geist hat. Dieses Wissen um die Wirkung einer Arznei wird Arzneimittelbild genannt. Waren genug gesunde und aufmerksame Prüfer an der Prüfung beteiligt, so entsteht auf diese Weise die einzige Verschreibungsgrundlage, die es für jede Arznei geben kann: das Wissen um ihre Wirkung – das Arzneimittelbild.

Ist die Wirkung einer homöopathisch hergestellten Arznei (Verreiben, Verdünnen, Verschütteln) bekannt, so kann sie homöopathisch (Similia similibus curentur) verschrieben werden. Homöopathisch verschreiben heißt, dass dem Patienten die Arznei verordnet wird, welche in der Arzneimittelprüfung bewiesen hat, dass sie ein dem (möglichst gesamten) Zustand des Kranken möglichst ähnliches Arzneimittelbild hervorbringen kann.

Das Wirkungsprinzip homöopathischer Arzneien

Trifft nun die Arznei mit ihrer der Krankheit ohnehin schon möglichst ähnlichen Wirkung auf den ähnlichen Krankheitszustand des Patienten, so kommt es erst einmal zu einer Überlagerung und damit zu einer Verstärkung des Krankheitszustandes. Hahnemann hatte die Vorstellung, dass die „krankhafte Verstimmung der Lebenskraft“ für das Lebensprinzip (die Autokratie) nicht mehr spürbar war. Kommt nun aber von außen eine neue, und damit für die Autokratie gut spürbare dynamische Kraft ins Spiel, so wird die Autokratie der durch den dynamischen Arzneieinfluss anfänglich bewirkten Veränderung des Zustandes seine korrigierende Kraft genau entgegensetzen. Da aber die dynamische Kraft der Arznei der krankhaften Verstimmung möglichst ähnlich ist, wirkt die Autokratie nun bei ihrer Wirkung gegen die durch die dynamische Arzneikraft bewirkte Veränderung auch zugleich gegen die zuvor unbewusst gebliebene Verstimmung der Lebenskraft und ihre Veränderung (Krankheit des Patienten).

Die Aufgabe der klassischen Homöopathie ist nun, den Krankheitszustand des Patienten möglichst genau zu erkunden, um für diesen eine möglichst ähnlich wirkende Arznei zu finden. Das Gemüt ist hierbei der umfangreichste, relevanteste und grundlegendste Bereich des menschlichen Befindens, auf welchen bei der Suche nach der passenden Arznei hauptsächlich zu achten ist.

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